KLASSIK-GARANT: Neuer Tarif, höhere Flexibilität

Starke Leistungen und noch mehr Flexibilität, das bietet der neue Kfz-Tarif VHV KLASSIK-GARANT. Er gilt ab dem 1. April 2015 für Neu- und Ersatzverträge und bringt diverse Neuerungen wie erweiterte Nutzerkreise, differenzierte Schutzbriefbeiträge und veränderte SF-Staffeln.
Im Neu- und Ersatzgeschäft gilt ab 1. April 2015 ein neuer Tarif. Die Kalkulation dieses Tarifes basiert auf den aktuellsten GDV-Studien zu den Schadenbedarfen. Neben der Neukalkulation haben wir auch strukturelle Änderungen vorgenommen.
Mit dem neuen Tarif bieten wir Ihnen das gewohnt attraktive Preis-Leistungsverhältnis und sind weiterhin sehr gut im Markt positioniert.
Auswahl der Nutzerkreise bei Pkw: Jetzt noch flexibler
Um Ihnen und Ihren Kunden mehr Flexibilität bei der Auswahl der Nutzerkreise zu bieten, führen wir mit dem neuen Tarif folgende Änderungen ein.
Versicherungsnehmer und Partner: Besteht eine häusliche Gemeinschaft?
Zur Verbesserung der Flexibilität beim Nutzerkreis „VN und Partner“ ist neben dem Geburtsjahr auch beitragsrelevant, ob eine häusliche Gemeinschaft mit dem VN besteht. Bisher musste, wenn keine häusliche Gemeinschaft zwischen den Partnern bestand, der Nutzerkreis „beliebig“ gewählt werden.
Neu zum Auswählen: Festgelegte Fahrer
Ab 1. April 2015 kann unter folgenden Voraussetzungen der neue Nutzerkreis „festgelegte Fahrer“ ausgewählt werden:
- Insgesamt können sechs Fahrer festgelegt werden. Nutzen außer dem VN mehr als sechs Fahrer das Fahrzeug, muss der Nutzerkreis „beliebig“ gewählt werden.
- Je festgelegtem Fahrer ist das Geburtsjahr sowie die Beziehung zum VN anzugeben. Beziehungen zum VN können sein:
- (Ehe-)Partner des VN
- Kind des VN/Partners
- Elternteil des VN/Partners
- Geschwister des VN/Partners
- Festgelegter Fahrer
Nur bei der Auswahl „Festgelegter Fahrer“ ist zusätzlich der Name des Fahrers zu erfassen.
- Als zusätzliches Merkmal wird analog zum Nutzerkreis „VN und Partner“ die „häusliche Gemeinschaft mit dem VN“ aufgenommen. Das Merkmal hat nur Auswirkung auf den Beitrag, wenn alle Fahrer mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familienfahrer, beliebige Fahrer, begleitetes Fahren: Das sollten Sie wissen!
- Familienfahrer
Der Nutzerkreis „Familienfahrer“ entfällt. - Beliebige Fahrer im Alter von 25 bis 60
Der Nutzerkreis „beliebige Fahrer im Alter von 25 bis 60“ entfällt. - Merkmal „Begleitetes Fahren“
Das „Begleitete Fahren“ ist nur noch beim Einzelfahrer tarifierungsrelevant.
Veränderung der SF-Staffeln für Krafträder und Wohnmobile
Für Krafträder, Trikes, Quads und Wohnmobile gelten ab 1. April 2015 in KH und VK verlängerte SF-Staffeln bis SF 20 und neue Rückstufungstabellen. Die neuen SF-Staffeln basieren ebenfalls auf den aktuellsten GDV-Studien. Die neuen SF-Staffeln können Sie sich hier herunterladen:
Differenzierte Schutzbriefbeiträge
Da Fahrzeuge mit zunehmendem Alter anfälliger für Pannen sind, haben wir den Schutzbriefbeitrag entsprechend differenziert. Ab 1. April 2015 gelten folgende Beiträge zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung:
Fahrzeugalter | Beitrag inkl. Versicherungsteuer |
---|---|
bis 1 Jahr | 2,99 EUR |
1 bis 3 Jahre | 5,99 EUR |
4 bis 6 Jahre | 9,98 EUR |
7 bis 9 Jahre | 14,99 EUR |
ab 10 Jahre | 19,99 EUR |
Vorschäden und Kurzzeitkennzeichen: Das müssen Sie beachten!
Vorschäden
- Künftig sind die Vorschäden im Jahr des Vertragsbeginns und im Vorjahr für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung anzugeben.
- Für die Kaskoversicherung wird nicht nach Voll- und Teilkasko unterschieden. Hier sind alle Kaskoschäden anzugeben.
- Die Daten sind vorerst nicht tarifierungsrelevant und werden daher in unserem VOKIS-Tarifierungsprogramm erst bei den Antragsdaten abgefragt.
Kurzzeitkennzeichen
- Jedes Kurzzeitkennzeichen muss zukünftig entsprechend der im eVB-Rückläufer angegebenen Geltungsdauer (pro rata temporis) in einem separaten Vertrag abgerechnet werden.
- Eine Einbeziehung des Versicherungsschutzzeitraums des Kurzzeitkennzeichens in den Vertrag mit der endgültigen Zulassung (durch Beginnvorverlegung) ist nicht zulässig.
- Wird das Fahrzeug, das mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen war, anschließend mit einer endgültigen Zulassung bei der VHV versichert, wird der Vertrag für das Kurzzeitkennzeichen mit 90 Prozent rabattiert.
Wohnwagenanhänger: eVB für Saisonkennzeichen jetzt in VOKIS generieren
In VOKIS war es bislang nicht möglich, für Wohnwagenanhänger eine eVB für ein Saisonkennzeichen zu generieren. In der Maske „eVB Fahrzeug/Vertragsdaten“ ist jetzt für WKZ 541 die Auswahl „Saisonkennzeichen“ möglich.
In der Tarifierung für Wohnwagenanhänger wird nun die Reiterkarte zur Erfassung des Saisonzeitraums angezeigt. Es wird – unabhängig vom Saisonzeitraum ‑ immer der Jahresbeitrag erhoben.
Neue Verbraucherinformation und neue Annahmerichtlinien
Ab 1. April 2015 gilt eine neue Verbraucherinformation und es gelten neue Annahmerichtlinien. Mit den in der Verbraucherinformation enthaltenen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) folgen wir der aktuellen unverbindlichen GDV-Empfehlung zu den AKB 2015. Die AKB erfüllen weiterhin mindestens den GDV-Standard.
Hinsichtlich der Leistungen weichen die neuen AKB nicht von unseren bisherigen AKB ab.
Die komplette Verbraucherinformation, die Annahmerichtlinien und eine Synopse der AKB können Sie sich hier ansehen: